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   LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 4 U 85/11 B   

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https://dejure.org/2011,21047
LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 4 U 85/11 B (https://dejure.org/2011,21047)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.2011 - L 4 U 85/11 B (https://dejure.org/2011,21047)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - L 4 U 85/11 B (https://dejure.org/2011,21047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundrente nach dem BVG unterfällt dem Einkommensbegriff des § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO; Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung einer Grundrente nach dem BVG als Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung einer Grundrente nach dem BVG als Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1991 - 8 B 2884/90

    Grundrente ; Einkommen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.05.2011 - L 4 U 85/11
    Diese Auffassung wird im Übrigen auch in der weit überwiegenden Rechtsprechung vertreten (vgl. etwa OVG Münster, Beschl. v. 20.02.1991 - 8 B 2884/90 - sowie m.w.Nw. zur Rspr. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 115 Rdnr. 19, 69. Aufl. 2011).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2013 - L 3 U 135/12
    Dabei kann dahin stehen, ob die der Klägerin nach dem OEG gewährte Grundrente i.H.v. 106,- Euro monatlich als einsetzbares Einkommen nach § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen ist (so Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 05. Mai 2011 - L 4 U 85/11 B-, m.w.N., in juris), da im Hinblick auf § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 (Satz 2) ZPO i.V.m. § 1610a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dieser Betrag sodann als Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens abzusetzen wäre (vgl. Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, Rdn. 16, 17 zu § 115; Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, Rdn. 3 zu § 1610a).
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